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Registrierkassenpflicht 2016

Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht ab 1.1.2016

Machen Sie sich fit mit der M.CONNECT Software für die neue Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht ab 1.1.2016!

Mit den M.CONNECT Branchenlösungen in den entsprechenden aktuellen Versionen werden die Aufzeichnungspflicht (Registrierkasse) und die Belegerteilungspflicht erfüllt.

Außerdem gibt es eine steuerliche Förderung für die Umrüstungs bzw. Anschaffungskosten geeigneter Systeme. Diese werden über die Steuererklärung geltend gemacht.

Hier die Fakten zum neuen Gesetz:

Wie Sie aus den Medien wahrscheinlich bereits entnommen haben gelten ab 1.1.2016 neue Aufzeichnungspflichten für alle Bareinnahmen zum Zweck der Losungsermittlung. Des Weiteren tritt die Belegerteilungspflicht in Kraft.

Unter Registrierkasse versteht man jedes elektronisches Datenverarbeitungssystem, das elektronische Aufzeichnungen zur Losungsermittlung und Dokumentation von Barumsätzen erstellt. Also auch Branchenlösungen und Warenwirtschaftsprogramme.

Das Gesetz sieht vor, dass Betriebe zur Einzelerfassung der Barumsätze zwingend ein elektronisches Aufzeichnungssystem zu verwenden haben, wenn

  • der Jahresumsatz EUR 15.000,– und
  • die Barumsätze EUR 7.500,– im Jahr übersteigen.

Als Bemessungsgrundlage wird das Jahr 2015 herangezogen. Es müssen beide Grenzen überschritten sein, damit eine Registrierkassenpflicht besteht.

Der Begriff „Barumsätze“ umfasst auch die Zahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte sowie Barschecks, Gutscheine oder Bons etc.

Die Belegerteilungspflicht gilt ab dem ersten Barumsatz für jeden Unternehmer ab 1.1.2016 – egal ob eine Kassenpflicht besteht oder nicht.

Jeder Beleg muss folgenden Inhalt aufweisen:

  • Name des leistenden Unternehmens
  • fortlaufende Nummer – darf nur einmalig vergeben werden
  • Datum der Belegausstellung
  • Menge und Bezeichnung der Waren und Dienstleistung
  • Betrag der Barzahlung

Ab 1.1.2017 müssen alle Kassensysteme zusätzlich über einen Manipulationsschutz, eine technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Diese Sicherheitseinrichtung besteht aus einer Verkettung der Barumsätze mit Hilfe der elektronischen Signatur der Signaturerstellungseinheit.

Die Bestimmungen für 2017 sind noch in der Begutachtungsphase und daher können derzeit noch keine endgültigen Aussagen getroffen werden.

Weitere Informationen der neuen Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht können Sie direkt auf der WKO Seite und in einem Infoblatt der WKO nachlesen bzw. auf der Homepage des Finanzamtes.

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